Abschrift der handschriftlichen Chronik

Abschrift der handschriftlichen Chronik der katholischen Kirchengemeinde „Heilige Dreifaltigkeit“, Brandenburg/H.

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Cum Deo!

Pfarrei Brandenburg / Havel.

I. Geschichtliches vom Jahre 1817 ab bis zur Ankunft des ersten stabilen Seelsorgers der Gemeinde Brandenburg.

Die ersten aktenmäßigen Nachrichten reichen hinauf bis zum Jahre 1817.

Bis dahin war teils von erbetenen und von der Gemeinde honorierten Geistlichen einige Male in einer baufälligen protestantischen Kirche Gottesdienst abgehalten worden, teils – und zwar vom Jahre 1807 ab – vom „zweiten Prediger oder Kapellan an der Potsdamschen katholischen Gemeinde“ gegen ein bestimmtes von der Regierung gezahltes Honorar für einen sechsmaligen Gottesdienst. Am 12. März 1817 erbat im Namen der Gemeinde der Kirchenvorsteher Giacinto Maury vom Ministerium des Inneren die Anstellung eines eigenen Geistlichen. Die Antwort des Staatsrates Schmedding vom 22. März lautete dahin, dass die Angelegenheit bereits im Gange sei; es würde geschehen, was die Umstände erlauben. Man dürfe zwar nicht gleich auf ein vollständiges Pfarrsystem hoffen, jedoch auf einen regelmäßigen Gottesdienst durch einen in Brandenburg wohnenden Geistlichen.- Das Schreiben des Ministeriums vom 8. Oktober bestätigte, dass ein Lokalkaplan angestellt werden sollte, dem die Verpflichtung zur Abhaltung des sonn- und festtäglichen Gottesdienstes, zur Spendung der Sakramente und Verrichtung der acta ministeriales obliegen werde, wobei jedoch den „jetzt im Amte stehenden evang. Pfarrern und Kirchendienern während der Dauer ihres Amtes der Genuss der Stolgebühren vorbehalten bleibe.“

Das Weitere wegen Besoldung des Kuratus, Ausmittlung einer freien, seinem Stande angemessenen Wohnung, für welche die Gemeinde zu sorgen habe, wegen des nötigen Messapparates und Abordnung des Geistlichen werde der Gemeinde durch das Königl. Ober-Präsidium der Provinz bekannt gemacht werden. Es schien in der Tat, dass die Anstellung eines Geistlichen bald erfolgen werde.

Am 3. November 1817 benachrichtigte der Oberpräsident von Heydebreck die Königl. Regierung, dass aus dem Fonds des aufgehobenen Klosters Neuzelle dem katholischen Lokalkaplan oder Kuratus in Brandenburg an jährlicher Besoldung 400 Taler gezahlt werden würden. Die Gemeinde habe in der Nähe der für den katholischen Gottesdienst bisher eingeräumten Kapelle eine standesgemäße Wohnung zu ermitteln, und sollten ihr darauf die 16 Taler zugute kommen, welche von der Königl. Regierung zu Potsdam für die Verrichtung des katholischen Gottesdienst in der Brandenburgischen Landarmenanstalt bisher gezahlt worden sind. Der Kuratus habe den Gottesdienst in jener Anstalt künftig mitzuverrichten, – die Bereisungen seitens der Geistlichen in Potsdam fielen in Zukunft fort.- Infolge ergangener Aufforderung der Regierung an den Magistrat vom 18. November, sämtliche Hausväter und sonstige selbständige Mitglieder der katholischen Gemeinde Brandenburg zusammenzurufen, um sich über die Beschaffung einer freien Wohnung für den anzusetzenden Kaplan und Repartition der fehlenden Mietsgelder ad protocollum zu erklären, setzte der Magistrat den Termin auf den 11. Dezember im Rathause fest. Auf diesem Termin ward ein Verzeichnis derjenigen Hausväter und Gemeindeglieder eingerichtet, welche sich bereit erklärt, für jetzt und die Folgezeit jährlich 34 T zu subscribieren, so dass mit den 16 Talern, welche von den Königl. Landarmen und Invalidenhause für den dort abzuhaltenden Gottesdienst gezahlt würden, in summa 50 T zur Verfügung waren. Pfarrer Folmer – Potsdam benachrichtigte sodann am 22. September 1818, dass Herr Abundus Koeckert vom Stifte Neuzelle zum Kuratus von Brandenburg widerruflich ernannt sei; er beziehe seine Pension von 400 Talern für die Pastoration Brandenburgs, und habe die Gemeinde 50 T Wohnungsgeld einschließlich der vom Landarmenhause zu erhebenden 16 T zu zahlen. Der bisherige Missionar von Brandenburg, Kaplan der katholischen Gemeinde Potsdam, Vincentus Groß (Mitglied des aufgehobenen Fürstlichen Zisterzienserstiftes Leubus) würde daher eines Postfreipasses nach Brandenburg nicht mehr bedürfen. Ein Jahr war somit vergangen, seitdem die Anstellung eines Lokalkaplans in Brandenburg angezeigt worden war. Es sollten ihrer aber noch viele vergehen, bis der erste Seelsorger der Gemeinde seinen Einzug in die alte Bischofsstadt würde feiern können. Grund zu dieser Verzögerung war zunächst die Weigerung des P. Abundus Koeckert, für die ihm zustehende Klosterpension die Seelsorge in Brandenburg zu übernehmen; er verlangte das ausgeworfene Gehalt als Kuratus neben seiner Klosterpension. Die Brandenburger waren ganz unglücklich über diese Verzögerung. Maury war allein. Zu noch größerem Unglücke verfiel man auf den Gedanken, am 5. Juli 1820 dem Königl. Ministerium die Bitte zu unterbreiten, daß wenn unzubeseitigende Hindernisse es verhindert hätten, einen eigenen Geistlichen nach Brandenburg zu senden, man doch vorläufig eine tüchtigen Katecheten anstellen solle, damit die Jugend nicht gänzlich verwildere.

Das Ministerium griff diesen Gedanken begierig auf und verfügte, da zur Zeit in Ermangelung befähigter und verpflichteter Conventualen kein Priester als Kuratus nach Brandenburg gesendet werden könne (– sobald ein geeigneter Conventual disponibel, würde seine Sendung nach Brandenburg erfolgen) – die Anstellung eines Katecheten vom 1. Januar 1821 an. Derselbe solle .. T. Gehalt, und 15 T. pro Jahr zu Lehr – und Erbauungsmitteln angewiesen erhalten. Propst Taube teilte das sub 12. Dezember 1820 der Gemeinde mit, bemerkend, dass der Herr “Kaplan und Prediger Saring in Potsdam“ das Nähere über die vorzunehmenden Maßregeln veranlassen werde.

Wenn das Ministerium der Ansicht gewesen, es würde durch die Anstellung eines Katecheten der Sendung und der festen Anstellung eines Geistlichen überhoben werden, so irrte es sich gewaltig. Kaufmann Maury ließ nicht nach zu petitionieren; nicht nur an das Ministerium ging abermals – sub 30. April 1821 das Gesuch um Anstellung eines eigenen Geistlichen ab, – der glaubenseifrige Mann erbat auch von dem Fürstbischof von Ermland Joseph von Hohenzollern hoch dessen Vermittlung und wandte sich schließlich sub 23. November 1822 direkt an den König. Als bis zum 16. März 1823 noch keine königliche Botschaft erflossen war, wurde das Gesuch erneuert. Am 12. April 1823 kam dann von Potsdam der Bescheid:

Den katholischen Glaubensgenossen zu Brandenburg wird auf die Vorstellung vom 16. v. M. der Bescheid erteilt, daß es bei der Seelsorge derselben, so wie solche jetzt verwaltet wird, auch fernerhin verbleiben soll.

Friedrich Wilhelm.

Der gute Maury glaubte, der König sei über die Bedürfnisse der Gemeinde Brandenburg nicht genügend unterrichtet; er erbat noch einmal die Vermittlung des Fürstbischof von Ermland. Derselbe scheint über die Angelegenheit, weil zur Kompetenz des Fürstbischof von Breslau gehörig, letzterem Mitteilung gemacht zu haben; denn Propst Auer schreibt an Maury am 1. Februar 1826, dass der Herr Fürstbischof von Breslau über mehrere Punkte nähere Aufschlüsse verlange, und ersucht um Beantwortung einiger Fragen.- Inzwischen verfügte der Oberpräsident die jährlich sechsmalige Bereisung Brandenburgs durch einen der Herrn Kapläne von St. Hedwig in Berlin. Die Kosten der Bereisung, a 5 Mark, habe aber die Gemeinde zu tragen, hatte bereits Propst Auer am 20. April 1826 bemerkt, und, in Anbetracht der Unvermögenheit der Gemeinde den Fortfall jeglicher Kollekten verfügt.

So stand es bei dem Tode König Friedrich Wilhelm III. mit der Brandenburger Kirchenfrage.

Mit dem Tode des Königs glaubte Giacinto Maury den Zeitpunkt als gekommen erachten zu dürfen, die Angelegenheit wegen eines Lokalgeistlichen wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Ein Immediatgesuch vom 31. Dezember 1840 hatte zur Folge, dass die Königl. Regierung den Landrat von Bredow, wie den Magistrat zur Berichterstattung auffordert über die Zahl der Katholiken in Stadt und Land, vom Militär und Zivil, sowie über ihre Leistungsfähigkeit, ihr gottesdienstliches Lokal und dessen Ausstattung. In letzterer Beziehung berichtete speziell der Bauinspektor Heidfeld über die bisher genutzte kleine Domkirche St. Peter wie über die gänzlich unbenutzte St. Johannis-Kirche. Da über allen diesen Erhebungen wieder sehr viel Zeit verstrich, schrieb Maury sub 31. Oktober 1842 an den Minister der geistlichen Angelegenheiten und erbat Auskunft über die Lage der Sache; sub 2. Dezember 1842 erklärte Minister Eichhorn, dass er die Notwendigkeit einer Fürsorge für die seelsorglichen Bedürfnisse der in, und bei Brandenburg wohnhaften Katholiken nicht erkenne; neben den näheren Ermittlung aller bei der Regulierung dieser Angelegenheit in Betracht zu ziehenden Verhältnisse sei aber auch die Feststellung der Fonds, aus denen die erforderlichen Mittel zu entnehmen sein würden, noch nicht erfolgt, und sei es daher noch nicht möglich gewesen, in Beziehung auf die betreffenden Einrichtungen die allerhöchste Entscheidung Sr. Majestät des Königs einzuholen.- Da riss dem guten Maury der Geduldsfaden; schon am 31. Dezember 1842 schrieb er nochmals unmittelbar an den König. Der Erfolg war, dass der Minister am 27. Juli 1843 beschied, der König habe mittels Kabinettsorder vom 4. Juli 1843 die Anstellung eines von der Propstei St. Hedwig abhängigen Lokalkaplans mir Anweisung seines Wohnsitzes in Brandenburg genehmigt, und ein Jahresgehalt von 400 Talern aus den Züllichau

Schwiebuser Fond in der Voraussetzung bewilligt, dass der von Breslau sich mit dieser Verwendung einverstanden erklärt. Dem Herrn Fürstbischof sei hiervon Mitteilung zugegangen. Maurys Eifer ließ dieser Bescheid nicht rasten; ein Schreiben an den Fürstbischof vom 6. Dezember 1843 und an den Prälaten Ritter von Januar 1844 brachte endlich die gewünschte Klarheit. Fürstbischof Joseph erklärte am 25. Januar 1844, dass er seine Genehmigung zur Entnahme des Gehalts aus dem Schwiebuser Fond gegeben, und Prälat Ritter versicherte einen geeigneten Geistlichen alsbald ausfindig machen zu wollen. Da sich dies bis zum Juli 1844 verzögerte, schrieb Maury an das Domkapitel, welches sodann die Erfüllung der Wünsche in nächste Aussicht stellte – – am 10.August 1844 – benachrichtigte die Königl. Regierung den Magistrat, dass der an der höheren Bürgerschule in Frankenstein angestellte, ordinierte Präfekt Ignatz Tieffe zum Lokalkaplan nominiert sei. Gleiche Nachricht erhielt G. Maury vom Weihbischof Latußeck am 31. August und von Propst Brinkmann am 11. September. Letzterer teilte dann am 4. Oktober mit, dass die Einführung Tieffe`s am Sonntag den 13. Oktober erfolgen würde.- An den König, den Minister von Eichhorn und Fürstbischof Melchior gingen Dankschreiben für die endliche Erfüllung des so lang gehegten Wunsches wegen Berufung eines eigenen Seelsorgsgeistlichen.

Anmerkung: Siehe dazu: – „Ernennungsdekret für Ignatz Tieffe…“ – „Maury dankt Minister Eichhorn 1844“ – Das Dankschreiben an den Fürstbischof Melchior ist bisher nicht auffindbar. Man lese dafür das Fragment: „..Fürstbischöfliche Gnaden bitte ich (1845)…“

An den Schulpräfecten Herrn Ignatz Tieffe Ehrwürden in Frankenstein

In Folge des Gesuchs vom 15. v. Monats mache ich Ihnen hierdurch bekannt, dass nach dem mir zugekommenen Anschreiben Seiner Excellenz des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 20. Juli 1844. Hochderselbe wider Ihre Anstellung als Lokal-Kaplan zu Brandenburg nichts zu erinnern findet, und ich Sie daher von Ihrer Nomination zu der gedachten Stelle in Kenntnis setzen, sowie unter Erteilung der erforderlichen Facultaten zur baldigen Antretung Ihres Amtes veranlassen soll.

Demnächst hat mich der Herr Minister aufgefordert, Ihnen zu erörtern, daß Sie Ihr Gehalt von 400 Th?. vorläufig in vierteljährlichen Raten aus der General-Kasse des Ministeriums zu beziehen haben, und außerdem a. als Miethsentschädigung von der Gemeinde zu Brandenburg einen jährlichen Beitrag von 34 Th? Und b. aus der Kasse der Straf- und Besserungs-Anstalt daselbst die bisher für den Missionsgeistlichen bestimmte Renummeration von 16 Th? Jährlich, erhalten werden. Der Herr Oberpräsident von Meding und der Probst Brinkmann zu Berlin sind von Ihrer erfolgten Nomination zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt worden. Indem ich Sie hiervon benachrichtige, übersende ich Ihnen zugleich das Anstellungs-Drecret als Localcapellan in Brandenburg mit der Anweisung , sich nunmehr bald dahin zu verfügen, dasselbe dem Herrn Probst Brinkmann in Berlin vorzulegen und Ihr neues Amt anzutreten, sowie vor allem an denselben sich auch wegen Ihrer Reisekosten zu wenden. Zu Ihrer neuen Bestimmung empfangen Sie den Bischöflichen Segen aus meinem ganzen Herzen.

Breslau den 31. August 1844.

Weihbischof und Capitular Vicar des Bisthums

Latussek

Ernennungsdekret für Ignatz Tieffe zum Lokalkaplan in Brandenburg, ausgestellt vom Bistumsverweser in Breslau, Weihbischof Latussek, am 31.8.1844

Daniel Latussek

Dei miseratione et Sanctae Apostolicae Sedis

Gratia Episcopus Dianensis Decanus et Suffraganeus, Vicarius et Administrator

Generalis Dioecesis Wratislaviensis, Equos

Honorabilem in Christo dilectum Ignatium Tieffe, Praefectum scholae in Francenstein per nos aqpprobatum, postquam pro nescreato Cappelanatu Locali Brandenburg per Altissimum Ministerium Regium praesentatus fuit, tenore praesentium Capellarum Localem in Brandenburg constituimus cidemque facultatem concedimus : quatenus sub directione Praepositi et Parochi Berolinensis ad Ecclesiam St. Hedwigis Curam Animarum, Sacramentorum promptam administrationem, zelosam Verbi divini praedicationem et juventutis indefessam Catechizationem per distructum sibi concreditum valide et licite exercere necnon emolumerita exinde resultantia jure percipere possit et valeat. In quorum fidem praesentes litteras manu propria subsori ?????? gilloque Administrationis Episcopatus munitas, dedimus

Wratislaviae, die 31 ma Augusti 1844

Daniel Latussek

(Sigillum)

Decretum

Capellani Localis in Brandenburg pro D. Ignatio Tieffe

Hochwohlgeborener Herr! Hochgebietender Herr Geheimer Staatsminister, Gnädiger Herr!

Als ich es unternahm, meinen alluntertänigsten Dank Sr. Majestät für die hohe Gnade zu Füßen zu legen, durch die wir seit dem 13.ten d. M. einen katholischen Pfarrer in Brandenburg besitzen; fühlte ich es auch als dringendes Bedürfnis meines Herzens, Ew. Excellenz zu sagen, wie viele Herzen mit dem wärmsten Dank für Höchstdenselben erfüllt sind, die im Monat Juli 1843 Sr. Majestät die katholische Angelegenheit mit so glücklichem Erfolge empfahlen, wie alle diese Herzen es nie unterlassen werden, ein beständiges Wohlergehen für Ew. Excellenz vom Himmel herabzuflehn.

In tiefster Verehrung unterzeichne ich mich Ew. Excellenz

Brandenburg d. 29. October 1844

Unterthäniger Diener, Der Kaufmann, Giacinto Mauri

An Seine Excellenz, den Königl. Preuß. Geheimen Staats-Minister Herrn Eichhorn Excellenz.

Eure Fürstbischöfliche Gnaden bitte ich untertänigst gehorsamst um Verzeihung, wenn ich es wage, jetzt noch Höchstderselben meinen herzlichsten Glückwunsch zu der hohen Würde, welche Höchstderselben übertragen worden ist, auszusprechen. Möge der Höchste Ew. Fürstb. Gnaden Kraft verleihen, das neu überkommene schwere Amt eine recht lange Reihe von Jahren zum Heil unserer Kirche zu verwalten, möge er Ihre Unternehmungen segnen, dass Sie Ihre Bestrebungen immer von einem glücklichen Erfolg gekrönt sehen, und darin den Lohn Ihrer redlichen Bemühungen finden. Diese Bitte zu dem Allerhöchsten erfüllte gerade an dem heutigen Tage, an welchem im vorigen Jahre bei unserer Gemeinde nach fst 300 Jahren wieder ein Geistlicher eingeführt worden ist. Im Gefühle der innigsten Dankbarkeit gedachte ich bei der ersten solennen Feier dieses so wichtigen Tages des Hochseligen Fürstbischofs ?Lunauer?, welcher meine 34jährige Arbeit dadurch krönte, dass Er, nachdem durch unseres geliebten Königs Majestät die Anstellung eines Geistlichen genehmigt war, uns gnädigst das zu beziehende Gehalt für den Geistlichen anwies. Nachdem ich mein vieljähriges Bemühen zu diesem Ziele geführt sah, trat in meiner Seele lebhaft der Wunsch hervor nach meinem Vaterlande Italien zurückzukehren, und meine letzten Tage in Ruhe zu beschließen, was hier nicht geschehen kann, weil?, wie Ew. Fürstb. Gnaden aus dem in der Registratur befindendem Schreiben vom 6. Dec. 1843 ersehen werden, ich durch meinen rastlosen Eifer mir so viele Feinde zugezogen habe, dass auch meine kurze Lebenszeit wie mein Geschäft mir sehr verbittert wird. Das Wohl unserer lieben Gemeinde liegt mir aber zu sehr am Herzen, als dass ich vor meinem Scheiden aus derselben nicht noch eine untertänigst gehorsamste Bitte an Ew. Fürstb. Gnaden wagen soll, dass nämlich unsre junge Gemeinde in Höchstderer väterlichen Schutz zu nehmen, sie zu pflegen wie…….??ß

Nachträgliche Vermerke auf der Urkunde: Kirchen Weihe pr. Brandenburg, den 9. Juni 1850 (oberer Rand) Tieffe

MELCHIOR

durch Gottes Erbarmung und des h. apostolischen Stuhles Gnade

Fürst – Bischof von Breslau, Doctor der Theologie, etc. etc.

Zur größeren Ehre Gottes, sowie zur Förderung einer heilbringenden Seelsorge haben wir beschlossen, in der Stadt Brandenburg an der Havel, in der Provinz Brandenburg gelegen, eine Parochie zu errichten.

Wir erheben demzufolge hierdurch Kraft des Uns und Unserem Nachfolgern, Fürstbischöfen von Breslau, vom heiligen apostolischen Stuhle durch die Bulle, welche anfängt: De salute animarum, übertragenen Bischöflichen Administrationsrechten die zeitherige Lokal-Capel…?? Stadt Brandenburg zu einer katholischen Pfarrei, welche fortwährend ihren Sitz an dem gedachten Orte haben soll.

Als parochialem Sprengel weisen Wir dieser neu errichteten Pfarrei außer der Stadt Brandenburg und Zubehörigen jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalt späterer freier Abänderung nach Unserem und Unserer Nachfolger Ermessen den Westhavelländischen (Rathenauer) und den Zauch-Belziger Kreis, wie diese Bezirke gegenwärtig in ihren staatlich-bürgerlichen Grenzen bestehen, zur Seelsorge für die in diesem Umkreise befindlichen Gläubigen zu.

Urkundlich unter Unserer eigenen Unterschrift und Beidrückung Unseres größeren Fürstbischöflichen Siegels. Breslau, den 29. Mai 1850

Melchior

Urkunde

über die Erection der katholischen Parochie zu Brandenburg in der Churmark, sowie über die Circumscription des Pfarrsprengels derselben.